Jährliche Dokumente nach § 10 WpPG

Mit dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 20. Januar 2007 zuletzt geänderten Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen.

Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2009

Im Geschäftsjahr 2009 sind folgende Mitteilungen und Dokumente publiziert worden:

Director's Dealing-Mitteilung gemäß § 15a WpHG

Bekanntmachung Stimmrechtsanteile

Hauptversammlung

Dividendenbekanntmachung

Finanzkalender

Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2008

Im Geschäftsjahr 2008 sind folgende Mitteilungen und Dokumente publiziert worden:

Bekanntmachung Stimmrechtsanteile

Hauptversammlung

Finanzkalender

Jährliches Dokument für das Geschäftsjahr 2007

Im Geschäftsjahr 2007 sind folgende Mitteilungen und Dokumente publiziert worden:

Veröffentlichungen gemäß § 25 WpHG

Veröffentlichungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes i. V. m. dem zweiten Kapitel der BörsenzulassungsVO

Finanzkalender

Jährliches Dokument nach § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2006

Im Geschäftsjahr 2006 sind folgende Mitteilungen und Dokumente publiziert worden:

Veröffentlichungen gemäß § 25 WpHG

Veröffentlichungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes i. V. m. dem zweiten Kapitel der BörsenzulassungsVO

Finanzkalender

Jährliches Dokument nach § 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2005

Im Geschäftsjahr 2005 sind folgende Mitteilungen und Dokumente publiziert worden:

Veröffentlichungen gemäß § 25 WpHG

Veröffentlichungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Börsengesetzes i. V. m. dem zweiten Kapitel der BörsenzulassungsVO

Finanzkalender

RECKLI: Lärmschutzwand Autobahn