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Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

Die KDV Kapitalbeteiligungsgesellschaft der Deutschen Versicherungswirtschaft AG, Berlin, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.04.2009 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0% (0 Stimmrechte) betrug.

Die GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.04.2009 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tag 24,90% (2.383.255 Stimmrechte) betrug.

Herr Dr. Gerson Link, Deutschland, hat uns gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 01.04.2009 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und zu diesem Tag 24,90% (2.383.255 Stimmrechte) betrug. Davon sind ihm sämtliche 24,90% (2.383.255 Stimmrechte) über die von ihm kontrollierte GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

InnoTecTSS_Veroeffentlichung.pdf
(publiziert am 02.04.09)